Das Dach prägt nicht nur das Erscheinungsbild eines Gebäudes, sondern auch eines ganzen Quartiers. In Fachkreisen spricht man gerne auch von der fünften Fassade des Hauses oder im Falle der Dachlandschaften von der fünften Schauseite einer Stadt.
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Sicherlich, oftmals sind die Dächer in eng bebauten Städten nur aus wenigen Blickwinkeln und Erhöhungen in Gänze wahrnehmbar. Und auch ein schon mal von Denkmalpflegern bemühtes Argument, wie es bei optisch beeinträchtigenden Eingriffen in Dächer denn aussähe, wenn man über die Stadt fliege, scheint eher weit hergeholt als überzeugend.
Dennoch: Dachlandschaften sind prägender Bestandteil eines Stadt- oder Dorfbildes. Nicht umsonst ist der Begriff der Dachlandschaft ein feststehender Terminus in der Denkmalpflege. Dafür muss ein Einzelgebäude auch nicht unter Denkmalschutz stehen.
In dem Fall des hier zu sehenden Fensterdaches handelt es sich sogar um einen Neubau. Allerdings ein Neubau mit ehrwürdiger Nachbarschaft inmitten der historischen Altstadt und in unmittelbarer Nähe zu St. Gangolf, deren gotischer Turm im Zentrum Triers weit über alle Dächer hinausragt.
Während man bei der Umnutzung historischer Dachstühle sehr sensibel vorgehen muss und eben in der Gestaltung ob der Achtung des Bestehenden nicht sehr kreativ sein kann, bietet doch gerade der Neubau die Chance, nutzerfreundliche, also große, helle Dachräume, und zugleich optisch verträgliche, die Nachbarschaft würdigende Lösungen zu finden.
Dieses neu errichtete Fensterdach kommt ohne Regeln der Proportionslehre aus und scheint auch keinen Wert auf harmonische Nachbarschaftsverhältnisse zu legen.
Immerhin, die zukünftigen Bewohner haben einen wunderschönen Blick auf die Fassaden und Dachlandschaften von Dom und Liebfrauen. (CK)